BUND als Buhmann darzustellen ist falsch
31. Mai 2022
Zum Verbot der Konzertreihe auf Grafenwerth durch das Kölner Verwaltungsgericht
Landschaftsschutzgebiete wie Grafenwerth sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Dies legt der Gesetzgeber so fest. Und leider scheint das Amt für Umwelt und Naturschutz im Dezernat 4 des Rhein-Sieg-Kreises schon lange überfordert zu sein. Der Landrat sollte das auch schon gemerkt haben, aber er reagiert nicht. Am Beispiel Grafenwerth kann man das sehr gut erkennen.
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