Wahlprüfsteine des BUND zum Thema Fluglärm in Windeck
2009-08-08 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke, Herr Rossbach und Herr Feljauer,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der CDU, SPD, FDP, B90Grüne und Die Linke. Der inzwischen zurück getretene Verkehrsminister Wittke hat Anfang 2008 die zuvor noch bis 2015 gültige Nachtflugregelung des Köln-Bonner Flughafens ohne Änderung um weitere 15 Jahre bis 2030 verlängert. Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, die Mitglieder der Fluglärmkommission, die Landtagsabgeordneten, die in diesem Zusammenhang ebenfalls mehrheitlich Lärmminderungsmaßnahmen gefordert hatten und vor allem alle betroffenen Bürger wurden dabei düpiert.
Presseerklärung des BUND-Windeck zum Thema Fluglärm
2008-08-14 Fluglärm – ein verdrängtes Problem
Unlängst wurde ein Bürgerantrag zum Thema Fluglärm in Windeck mehrheitlich vom Windecker Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnte – oder wollte – keine Lärmbelästigung durch Flugverkehr in Windeck erkennen. Zudem würde durch diesen Antrag ein Imageschaden für die Region hervorgerufen, der einen als dringend notwendig erachteten Zuzug nach Windeck verhindere. Im Zeitalter des Internets wäre dieser Streitpunkt schnell aufzuklären gewesen. Unter www.dfs.de ( dort unter Fluglärm und Umwelt – weiter zu Stanly Track ) können sowohl die aktuellen Flugbewegungen als auch zurückliegende An- und Abflüge ( mit Höhenangabe etc. ) genau verfolgt werden. Eine weitere Datenquelle liefert der Deutsche Fluglärmdienst ( www.dfld.de ) – siehe dort: Messwerte Köln/Bonn – Flugspuren. Windeck ist als betroffenes Gebiet in diesen Überblicken sehr gut erkennbar. Es sind vor allen Dingen die Anflüge ( zur Tages -und Nachtzeit) , die mitunter in einer Höhe von 3000 ft ( 1000 m ) ablaufen, die Lärm erzeugen. Die Anflüge erfolgen oft im Minutentakt und erzeugen so einen andauernden Lärm. Innerhalb der letzten 10 Jahre haben der innerdeutsche Flugverkehr um 26 % und die Flüge ins Ausland um 62 % zugenommen ( Tendenz steigend ). Dies kann und wird auch nicht an Windeck vorüber gehen.
Bürgerantrag Fluglärm
2007-11-28
An den Bürgermeister der Gemeinde Windeck
Herrn Jürgen Funke
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Funke,
gerne übersende ich Ihnen diese Anregungen und Beschwerden mit der Bitte Kopien davon an die Fraktionen und die Verwaltung weiter zu leiten. Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:
Keine Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an: Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen: Der Rat der Gemeinde Windeck fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 ist auch die Gemeinde Windeck als Anliegerkommune und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten.